Warum Ruhetage und Überstunden keinen Zusammenhang haben #
Wie werden Ruhetage berechnet? #
Gemäß L-GAV Art. 16 ist nicht jeder freie Tag ein Ruhetag. Ein Ruhetag besteht aus mindestens 24 Stunden plus der Nachtruhe von 11 Stunden, was insgesamt 35 Stunden ergibt. Im Schnitt müssen zwei Ruhetage pro Woche gewährt werden. Es ist jedoch kein Problem, mehr als zwei Ruhetage pro Woche zu nehmen.
Wie werden Überstunden berechnet? #
Pro Tag wird 1/7 der wöchentlichen Arbeitszeit als Sollzeit berechnet. Bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden beträgt die Sollarbeitszeit pro Tag 6 Stunden. Die Differenz zwischen den tatsächlich gearbeiteten Stunden und der Sollzeit ergibt die Über- oder Minusstunden. Liegt der Arbeitssaldo über 50 Stunden pro Woche, entsteht Überzeit.
Beispiele: #
1. Keine Überstunden und drei freie Tage #
- Franz Fischer arbeitet nur an vier Tagen in der Woche, jeweils von 06:00 bis 11:00 und von 12:00 bis 17:15, mit einer 15-minütigen Pause.
- Er arbeitet somit genau 42 Stunden pro Woche und macht weder Überstunden noch Minusstunden.
2. Minusstunden und drei freie Tage #
- Luana Lauber arbeitet während der Nebensaison an vier Tagen statt an fünf. Sie arbeitet täglich 8.4 Stunden, was insgesamt 33.6 Stunden pro Woche ergibt.
- Dadurch hat sie 8.4 Minusstunden, da ihre Sollarbeitszeit 42 Stunden beträgt.
3. Überstunden und zu wenige Ruhetage #
- Monika Meier arbeitet an sechs Tagen in der Woche jeweils von 10:00 bis 15:00, was insgesamt 30 Stunden ergibt.
- Dadurch macht sie 12 Minusstunden, da die Sollarbeitszeit 42 Stunden beträgt. Zusätzlich hat sie nur einen Ruhetag statt der vorgeschriebenen zwei.
Zusammenfassung #
Ruhetage und Überstunden stehen in keinem direkten Zusammenhang. Während Ruhetage auf der Dauer der freien Zeit basieren, richten sich Über- oder Minusstunden immer nach der tatsächlich gearbeiteten Zeit. Ein Mitarbeiter kann genug Ruhetage haben, aber dennoch Minusstunden oder Überstunden aufbauen – oder umgekehrt.