Anleitung zur korrekten Abbildung von Krankheits-/ Unfalltagen

Wie können Krankheitstage korrekt erfasst werden?

Wird ein Mitarbeiter krank, müssen die Krankheitstage ins System eingetragen werden.

Dabei unterscheiden wir, ob für den Mitarbeiter eine Planung besteht, oder ob keine Planung mehr besteht. Besteht eine Planung für den Mitarbeiter und wird dieser krank, so werden die eingeplanten Arbeitsstunden als Sollzeitabzug erfasst.

Besteht keine Planung mehr, dann werden je Krankheitstag 1/7 der wöchentlich vereinbarten Arbeitszeit als Sollzeitabzug erfasst.

Warum die Unterscheidung zwischen bestehender Planung und nicht bestehender Planung so wichtig ist, können Sie hier in unserem Blogbeitrag https://correct.ch/blog/sollstundenberechnung-bei-krankheit-l-gav-kommentar-muss-angepasst-werden/ nachlesen, in dem wir das Thema bereits detailliert beleuchtet haben.

Und so gehen Sie im System vor, um die Krankheit richtig zu erfassen:

Wenn der Mitarbeiter noch eingeplant gewesen wäre während der Krankheitszeit:

Dann tragen Sie die Krankheitstage über Arbeitszeiten > Arbeitszeiterfassung > Zeiteintrag erfassen ein, und wählen als Zeiteintragsart „Krankheit“ aus.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Planung wird ebenfalls in correctTime erstellt:
    Dann wählen Sie den Button „mit Planung erstellen“, der dann die geplanten Zeiten übernimmt und als Sollzeitabzug hinterlegt.
  2. Planung wird nicht in correctTime erstellt:
    Dann wählen Sie „Mit eigener Planung erstellen“ und tragen ein, was anstelle der Krankheit geplant gewesen wäre.

Wenn keine Planung mehr besteht während der Krankheitszeit:

Dann tragen Sie über Personal > Abwesenheiten die Krankheit ein – dort können auch alle anderen Langzeitabsenzen erfasst werden (Ferien, unbezahlter Urlaub etc.).

Wählen Sie dazu Krankheit > Krankheit erstellen.

Wichtig zu wissen: Hier tragen Sie immer auch die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters während der Krankheit ein. NICHT die Arbeitsunfähigkeit.

Anhand der neuen Arbeitsfähigkeit, werden dann die Sollzeitabzüge entsprechend gerechnet. Bei einer Arbeitsfähigkeit von 0 % entspricht der Sollzeitabzug dann je Krankheitstag 1/7 der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.

Mitarbeiter, die zu einem gewissen Anteil Arbeitsfähig sind, erfassen wie gewohnt die Zeiten weiter und der Sollzeitabzug wir automatisch richtig hinterlegt.