Anleitung zur Erstellung von Lohnausweisen

Schritt 1: Export der Lohndaten #

  1. Gehen Sie zu Berichte > Lohnläufe in correctTime.
  2. Exportieren Sie die Lohndaten als XML-Datei.
  3. Laden Sie die XML-Datei auf dem Portal der Schweizerischen Steuerkonferenz elohnausweis-ssk.ch hoch.
  4. Auf dem Portal können Sie direkt im Browser die Lohnausweise als PDF erstellen.

Schritt 2: Verantwortliche Person und Prüfung der Lohnläufe #

  1. Die Verantwortung für die Lohnläufe liegt bei der Verantwortlichen Person, die im Portal angegeben werden muss.
  2. Manuelle Prüfung: Alle Lohnläufe müssen vor der finalen Erstellung sorgfältig geprüft werden.
  3. Falls Sie inkorrekte Werte finden, die jedoch in der Lohnabrechnung korrekt deklariert sind, kontaktieren Sie sofort unser Support-Team unter support@correct.ch.

Schritt 3: Vorsicht bei eigenen Lohnarten #

  1. Lohnarten, die unter Einstellungen > Einstellungen Lohnläufe > Eigene Lohnarten erfasst werden, können nicht für die Lohnausweise eingeordnet werden.
  2. Achten Sie darauf, dass diese Lohnarten separat behandelt oder manuell überprüft werden müssen.

Schritt 4: Verpflegung und Unterkunft #

  1. Vom Arbeitgeber bereitgestellte Mahlzeiten und Unterkunft werden vom Nettolohn abgezogen und müssen nicht im Lohnausweis aufgeführt werden.
  2. Im AHV-Gesetz (AHVV Art. 11) sind jedoch Mindestsätze für Verpflegung und Unterkunft definiert.
  3. Werden die Mindestsätze unterschritten, muss die Differenz zum Mindestansatz zur Berechnung des sozialversicherungsrechtlich massgebenden AHV-Bruttolohnes aufgerechnet werden, da verbilligte Mahlzeiten als Lohnbestandteil gelten.

Wichtiger Hinweis zu Mindestansätzen #

  • Um Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, mindestens die Mindestsätze für Verpflegung und Unterkunft zu übernehmen.
  • CorrectTime prüft diese Mindestansätze nicht. Sollten Sie zu niedrige Ansätze verwenden, müssen Sie die Lohnausweise manuell korrigieren.

Zusammenfassung #

Um Lohnausweise korrekt in correctTime zu erstellen, exportieren Sie die Lohndaten als XML-Datei und laden diese auf dem Portal der Schweizerischen Steuerkonferenz hoch. Überprüfen Sie die Lohnläufe sorgfältig und beachten Sie, dass eigene Lohnarten nicht automatisch für die Lohnausweise berücksichtigt werden können. Bei Verpflegung und Unterkunft ist darauf zu achten, die Mindestsätze einzuhalten, um Fehler bei der Berechnung des AHV-Bruttolohnes zu vermeiden.