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Gerichtsverfahren vermeiden ist die Kunst!

  • Juli 2, 2021
  • Martin Schwegler

Mein Umfeld hat von mir schon öfters den Spruch gehört, dass man auch würfeln könne, statt ans Gericht zu gehen. Denn der Ausgang von Gerichtsverfahren kann meist nicht vorausgesehen werden. Spätestens dann, wenn man für den Beweis von Ansprüchen auf Zeugen angewiesen ist, muss man mit allem rechnen. Hinzu kommt, dass die Verfahren oft sehr sehr lange dauern.

Gemäss Vorgaben der Zivilprozessordnung ist bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 30’000 das vereinfachte Verfahren anwendbar. Aber die Praxiserfahrung zeigt, dass Verfahren vor Arbeitsgericht nur dann rasch erledigt werden, wenn es in einem frühen Stadium zu einem Vergleich kommt. Sobald nach dem Schlichtungsverfahren ein Gerichtsurteil nötig ist, dauern die Verfahren locker ein bis zwei Jahre. Die meisten Arbeitgeber sind in solchen Fällen auf anwaltliche Unterstützung angewiesen.

Lange Verfahren bedeuten auch hohe Anwaltskosten. Und auch wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zu Unrecht eingeklagt werden – im Regelfalle klagt ja eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter – bleibt man auf Kosten sitzen. Denn selten bis nie deckt die zugesprochene Parteientschädigung die eigenen Anwaltskosten. Mitarbeitende haben heute öfters Rechtschutzversicherungen, das Vorgehen gegen den ehemaligen Arbeitgeber ist deshalb für sie meist nicht mit Kosten verbunden.

Bei einer Entlassung ist häufig die Arbeitslosenkasse ein weiterer Treiber für ein Gerichtsverfahren. Denn wenn gekündigte Mitarbeiter keine Einstellungstage riskieren wollen, müssen sie behaupten, die Kündigung sei ungerechtfertigt erfolgt und Klage einreichen.

Geld für Anwalt oder Vergleich investieren?

Nach meiner Gefühlslage wird der Arbeitnehmerschutz heute höher gewertet als noch vor 20 Jahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber dem klagenden Mitarbeiter einige Franken zahlen muss, ist relativ hoch. Die Frage, welche man sich arbeitgeberseits sehr rasch stellen muss ist: Will man die drei- bis fünftausend Franken, die der Anwalt im eher günstigen Fall kostet, nicht in einen raschen Vergleich investieren? Dann spart man sich wenigstens die Zeit und den Ärger.

Eine weitere Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass Arbeitgeber häufig handeln und entscheiden ohne sich rechtlich abzusichern. Wird vorgängig eine Fachfrau oder ein Fachmann konsultiert, sind das Gerichtsverfahren und damit Kosten vermeidbar. Auf der beratenden Seite müssen aber erfahrene Leute tätig sein. Denn nicht selten kommt es vor, dass man nur einzelne Fragen stellt, nicht aber die ganze Situation umfassend beschrieben wird. Laien stellen aber öfters die falschen Fragen. Mit Routine erkennt man dies und fragt entsprechend zurück.

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