Pausenregelung sorgt für Schlagzeilen

Eine Uhrenfirma im Neuenburgischen verpflichtet die Mitarbeitenden, jede Pause zu stempeln. Weil die zuständige Vollzugsbehörde für das Arbeitsgesetz die Regelung für rechtswidrig hielt, kam es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, die das zuständige Kantonsgericht nun entschieden hat. Das entsprechende Urteil machte Schweiz aktuell in der Sendung vom 7. Oktober 2024 publik.

Unklar war die Frage, ob die Pflicht, bei jedem Gang auf die Toilette auszustempeln mit den Regeln des Gesundheits- und Persönlichkeitsschutzes des Arbeitsgesetzes bzw. der dazu gehörenden Verordnungen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltungsbehörden bedeute die Stempelpflicht für Toilettenpausen ein Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmende, weil sie dann aufgrund des Zeitdruckes eben nicht auf die Toilette gehen. Zurecht hat das Kantonsgericht festgestellt, dass dies ein sehr theoretisches Argument und damit nicht stichhaltig ist.

Pause ist, wenn nicht gearbeitet wird

Das zuständige Gericht befasste sich mit dem Sinn und Zweck von Pausen und der Frage, ob ein Toilettenbesuch eine Pause im Sinne des Arbeitsgesetzes sei. Weil der Gesetzgeber in diesem Punkt nicht für Klarheit gesorgt hat, musste dies das Gericht machen und bejahte dies. Nun kann man darin eine Verschlechterung der Situation der Arbeitnehmenden sehen. Aber eigentlich wurde ja nur festgehalten, dass auch ein Toilettengang eine Pause ist, weil dann nicht gearbeitet wird. Und deshalb darf der Betrieb die Weisung erlassen, dass diese zu stempeln ist. Der Uhrenbetrieb gewährt den Mitarbeitenden eine Viertelstunde bezahlte Pause, die Pinkelpause wird wie die Rauchpause an diese bezahlte Zeit angerechnet.

Praktische Wirkung des Urteils gering

Obwohl dieses Urteil es in die Medien geschafft hat, die praktische Wirkung dürfte gering sein. Unternehmen müssen sich nämlich fragen, ob sie solche Weisungen überhaupt erlassen wollen. Erstens müssen Pausen von weniger als einer halben Stunde nicht aufgezeichnet werden, also ist es einfacher, einfach pauschal eine Pausenzeit abziehen. Und dies egal, ob die Pause wirklich gemacht wurde oder nicht. Zweitens führt die Stempelungspflicht zu erheblichem Mehraufwand, denn es will mir doch niemand erzählen, dass die Mitarbeitenden nie eine Stempelung vergessen, die dann nachgeführt werden muss.

Schliesslich ist das Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden immer auch noch ein Vertrauensverhältnis. Was interessiert ein kurzer Gang auf die Toilette, wenn man weiss, dass Mitarbeitende im geschlossenen Büro Zeitungen online lesen oder private Mails schreiben können?

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