Inzwischen gibt es auf dem „Zeiterfassungsmarkt“ viele verschiedene Produkte, speziell für die Gastronomie und Hotellerie. Wir haben beobachtet, dass viele unserer Mitbewerber mit einer Art Gütesiegel der Kontrollstelle für den L-GAV-Vollzug werben und gar ausführen, dass die Kontrollstelle für den L-GAV-Vollzug ihr Produkt empfiehlt. Natürlich wollten auch wir correctTime zertifizieren lassen. Entsprechend haben wir bei der Kontrollstelle telefonisch angefragt, wie wir die Zertifizierung erhalten können. Die Kontrollstelle prüft nach eigener Aussage aber keine Programme mehr und stellt auch keine Gütesiegel mehr aus.
Wir von correctTime haben den Anspruch, mit unserem Zeiterfassungssystem die Vorgaben des Arbeitsgesetzes und die des L-GAV’s rechtlich akkurat umzusetzen, damit wir der Branche wieder einen Aufschwung geben können. Unsere Kundinnen und Kunden können mit der Nutzung von correctTime von der langjährigen Arbeitsrechtserfahrung von Martin Schweglers Team profitieren.
Dies war auch einer der Gründe, warum Martin Schwegler das Projekt correct.ch, mit dem Zeiterfassungssystem correctTime, ins Leben gerufen hat. Denn zu viele Produkte auf dem Markt haben nicht die rechtliche Qualität, die sie den Kundinnen und Kunden versprechen.
Wir von correct.ch haben mit correctTime ein Zeiterfassungssystem, welches die Anforderungen des ArG‘s und L-GAV’s konsequent und rechtlich korrekt umsetzt.
L-GAV und Arbeitsgesetz gehören zusammen
In der Hotellerie und Gastronomie Branche wird leider immer noch zu wenig darauf hingewiesen, dass ein Zeiterfassungssystem nicht nur L-GAV konform sein sollte, sondern auch den Vorgaben des Arbeitsgesetzes (Nachtruhe / Pausen / maximale tägliche Arbeitszeit / Höchstarbeitszeit / etc.) entsprechen muss. Der L-GAV und das Arbeitsgesetz korrespondieren zueinander und müssen somit beide eingehalten werden.
Für uns ist es in der Sache richtig, wenn die Kontrollstelle des L-GAV‘s sich aus dem Zeiterfassungsmarkt heraushält und keine Zertifizierungen mehr ausstellt. Die eigenen internen Berechnungen und Tests haben gezeigt, dass es einen enormen Aufwand darstellt, den Kundinnen und Kunden ein rechtlich korrektes Zeiterfassungsprogramm anzubieten, dass die vielen, teils auch komplexen Konstellationen darstellen und abbilden kann. Somit können wir uns nicht vorstellen, dass die Kontrollstelle des L-GAV’s die Zertifizierungen mit vernünftigem Aufwand für den gesamten Zeiterfassungsmarkt bewerkstelligen kann.
Wir von correct.ch möchten unseren Kundinnen und Kunden nicht nur ein L-GAV zertifiziertes System anbieten, sondern vielmehr eine Software, die intuitiv und einfach in der Nutzung ist und durch den Dschungel der arbeitsrechtlichen Vorschriften führt. Auch ohne L-GAV-Zertifizierung sind wir uns sicher, dass wir diesen Anspruch erfüllen.