Arbeitnehmende sind nicht so hilflos

Die Arbeit in Gastronomie und Hotellerie wird in den Medien meist unattraktiv dargestellt: Lange und unregelmässige Arbeitszeiten und tiefer Lohn sind die Schlagwörter. Gerade in der aktuellen Zeit ist eine negative Berichterstattung Gift. Denn es fehlt der Branche an Arbeitskräften und wer dann die Wahl hat, wird vom Einstieg ins Gastgewerbe abgeschreckt. In der Tat gibt es Betriebe, welche ihre Mitarbeitenden ausnutzen. Aber diese spielen ein sehr gefährliches Spiel.

In der Osterausgabe der Sonntagszeitung ist auf Seite drei ein langer Artikel darüber, wie Mitarbeitende ausgenutzt werden (siehe hier). Die Berichterstattung deckt sich mit meiner neueren Erfahrung. Denn auch ich weiss von Mitarbeitenden, welche wegen Personalmangels eine Unmenge von Stunden arbeiten mussten und in jungen Jahren schon ein Burnout erlitten. Natürlich handelt es sich dabei um Einzelfälle, sie kommen einfach gehäufter vor als noch vor wenigen Jahren. Die Betriebe befinden sich in einer Art Teufelskreis: Sie finden auf dem Markt keine zusätzlichen Mitarbeitenden, also lassen sie die Bestehenden unzählige Stunden arbeiten. Damit vergällen sie diese aber und sie werden krank oder kündigen. Und schon verschärft sich die Situation. In finanzieller Hinsicht spart sich der Betrieb nichts, auch wenn er die Mitarbeitenden sehr lang arbeiten lässt, im Gegenteil: Es muss bis auf wenige Ausnahmefälle jede gearbeitete Stunde auch bezahlt werden.

Unser Coaching buchen und rechtlich die richtigen Entscheidungen treffen

Die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass die effektiven Arbeitszeiten genau aufgezeichnet werden. Machen sie das nicht, haben klagende Mitarbeiter sehr gute Chancen, dass auf ihre eigene Zeiterfassung abgestellt wird. Mitarbeitenden in solchen Betrieben ist also dringend zu empfehlen, einerseits über die Arbeitszeiten genau Tagebuch zu führen (Beginn / Pause / Ende / Gründe für Mehrstunden / allfällige Zeugen). Für Arbeitgeber empfehle ich das Coaching von correct.ch. Als Arbeitsrechtsexperte stehe ich für rechtlichen Rat zur Seite und berate bei schwierigen Personalentscheidungen, damit Streitfälle mit Mitarbeitenden präventiv vermieden werden können. Unser Coaching kann bereits ab CHF 400 pro Jahr gebucht werden.

Ruhetags- und Überzeitentschädigung sind teuer

Wenn Betriebe ihre Mitarbeitenden mehr als 50 Stunden pro Woche arbeiten lassen, dann ist eine Überzeitentschädigung nach Arbeitsgesetz geschuldet. Es gilt zwei Fälle zu unterscheiden: Wenn die Kompensation der Überzeit vereinbart ist, dann ist Überzeitentschädigung geschuldet, wenn im Durchschnitt mehr als 50h/Woche gearbeitet wird. Wenn keine Kompensation vereinbart ist, so muss jede Stunde über 50, welche am Sonntagabend (=Ende der Woche) auf dem Zähler ist, als Überzeit entschädigt werden. Die Überzeitentschädigung beträgt zwingend 125% (!) des Stundenlohnes.

Zudem haben Mitarbeitende Anspruch auf Ruhetagsentschädigung, wenn sie die zwei ihnen pro Woche zustehenden Ruhetage nicht beziehen können. Diese Ruhetagsentschädigung von 1/22 des Monatslohnes ist zusätzlich zu den Überstunden- oder Überzeitentschädigung geschuldet. Und der Anteil 13. Monatslohn kommt noch oben drauf.

Mitarbeitende, welche wissen wollen, welche finanziellen Ansprüche sie haben, können diese für CHF 4 pro Monat auf correctTime eintragen und erhalten den genauen frankenmässigen Betrag brutto, den der Betrieb schuldet.

Vorgesetzte machen sich strafbar

Noch ziemlich unbekannt ist, dass die Missachtung der Arbeits- und Ruhezeitsvorschriften des Arbeitgsetzes strafbar ist. Wer als Vorgesetzter konsequent Verstösse gegen das Arbeitsgesetz zu verantworten hat, wird auf Anzeige hin verurteilt. Ich habe schon miterlebt, dass auf Anzeige hin die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführte und sämtliche Arbeitszeiterfassungen beschlagnahmte. Die so sichergestellten Unterlagen dienten dann dazu, die Forderung im Arbeitsgerichtsverfahren zu belegen.

Weitere Beiträge

Jetzt für den Newsletter anmelden

Abonniere unseren Newsletter und bleibe informiert über spannende Blogbeiträge, Updates in correctTime und News aus dem Arbeitsrecht